Beratungsförderung
für betroffene Unternehmen
Eine professionelle Beratung kann Unternehmen Wege aus
wirtschaftlichen Krisen aufzeigen. Doch stehen Mittel zur Finanzierung von
Beratungsleistungen in solchen Zeiten oft nicht zur Verfügung. Um betroffenen
Unternehmen dennoch eine Beratung zu ermöglichen, können mit dem Programm
„Förderung unternehmerischen Know-hows“ die Beratungskosten zu 90 Prozent
finanziert werden. Das Förderprogramm wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Beratungskostenzuschuss
für das Einrichten von Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe können
finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig
Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der
Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie autorisiertes Beratungsunternehmen. Mit dem
Förderprogramm „go-digital“ steht hierfür bis zum 31.12.2021 ein unbürokratisches Verfahren zur
Verfügung.
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Bürgschaften und
Garantien für größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus
dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll Unternehmen der Realwirtschaft
unterstützen, die vor der Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren und deren
Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und den
Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Er stellt den Unternehmen
branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von Garantien und
Bürgschaften zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von
Liquiditätsengpässen bereit. Rekapitalisierungen können bis zum 31.12.2021 gewährt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Bürgschaftsprogramm
für Landwirte
Landwirtschaftliche Unternehmen, die unter den Folgen der
Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, können nun
Darlehen in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Anträge können bis 31.12.2021 gestellt werden.
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Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“
Die Corona-Krise erschwert vielen Ausbildungsbetrieben,
weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Betroffene
kleine und mittelständische Unternehmen können Ausbildungsprämien oder andere
Förderungen im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Digibonus I Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kleinstunternehmen bei der Digitalisierung mit dem „Digibonus I Schleswig-Holstein“: Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen Zuschuss zwischen 500 und 1000 Euro beantragen – je nach den angefallenen Kosten. Anträge können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Investitionen sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 500 Euro netto kosten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Digibonus II Schleswig-Holstein
Mit diesem Programm unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen
Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Freiberufler, die diese Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. Die Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und
Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um
wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu
können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software
einschließlich notwendiger Dienstleistungen.
Näheres erfahren Sie hier.
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Förderung der dualen
Ausbildung vom Land Schleswig-Holstein
Unternehmen können eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000,- € erhalten, wenn sie zusätzlich junge Menschen aufnehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Ausbildungsplatz verloren haben. Damit kann das Land Schleswig-Holstein Firmen unterstützen, die nicht von den Ausbildungsprämien des Bundes profitieren können. Gefördert werden ausbildungsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der Landwirtschaft, die ihre Betriebs- bzw. Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Weiterhin informieren können Sie sich hier.
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Härtefallhilfen
Die Härtefallhilfen in Schleswig-Holstein ergänzen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen umfasst die Monate November 2020 bis September 2021. Die Antragstellung ist bis zum 31.10.2021 möglich.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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IB.SH Härtefallfonds
Mittelstand
Mit dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand werden private Unternehmen mit Sitz und/ oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein gefördert, die durch die Corona-Krise im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 voraussichtlich einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent erwarten oder einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2019 aufweisen. Gefördert wird mit für 5 Jahre zinsfreien Darlehen ab 15.000 €. Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehen können nur über die Hausbank bis zum 15.12.2021 (Antragseingang IB.SH) gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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IB.SH
Mittelstandssicherungsfonds
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-,
Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne
der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der
Corona-Virus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020 durch staatliche
Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehen können nur über die Hausbank bis zum 18.12.2021 (Antragseingang IB.SH) gestellt werden.
Näheres erfahren Sie hier.
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KfW-Sonderprogramm
2020 für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenprogramm beschlossen,
mit dem Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen
Schwierigkeiten waren, bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.
Die KfW hat dabei die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit
Liquidität zu erleichtern. Anträge können bis zum 31.12.2021 über die Hausbank gestellt werden.
Informationen zu den KfW-Kreditvarianten finden Sie hier.
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Kurzarbeitergeld
Mit Hilfe von Kurzarbeitergeld soll es Unternehmen ermöglicht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin zu beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld ist bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim zuständigen Jobcenter zu beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Neustarthilfe des Bundes
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren
wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021
coronabedingt eingeschränkt ist. Sie ist für diejenigen gedacht, die nicht von der Überbrückungshilfe III
profitieren. Neustarthilfe und Überbrückungshilfe können nicht parallel
beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.
Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier.
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Steuerliche Entlastungen
Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation entlastet die Landesregierung betroffene Unternehmen mit dem Ziel, deren Liquiditätslage zu verbessern.
Informationen finden Sie hier.
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Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III unterstützt der Bund weithin finanziell betroffene Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Start-ups, die vor 31.10.2020 gegründet wurden, sowie gemeinnützige und kirchliche Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen vor. Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Vereinfachter Zugang
zur Grundsicherung
Grundsicherung können Selbständige beanspruchen, denen durch
die aktuelle Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbrechen.
Die Grundsicherung beinhaltet SGB-II-Leistungen (wie ALG II). Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31.12.2021
beginnen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Wir sind Ansprechpartner für alle in der Stadt Kaltenkirchen
ansässigen Unternehmen und Unternehmen mit Ansiedlungsabsichten in unserem
Stadtgebiet. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Stadt
Kaltenkirchen
Wirtschaftsförderung
Holstenstraße
14
24568
Kaltenkirchen
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Ansprechpartner:
Frau Ohlrich
Tel.: 04191/ 939-220
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Frau
Ammermann
Tel.: 04191/ 939-236
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