Absolutes Halteverbot in der Barmstedter Straße


In der Barmstedter Straße (L 210) wird zwischen den Einmündungen Barmstedter Straße/Lindrehm und Barmstedter Straße/Wagner Straße Fahrtrichtung Innenstadt ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Das Halteverbot betrifft auch den Seitenstreifen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung des Halteverbotes erfolgte nach Abstimmung mit der Polizeidirektion Segeberg und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger.


Hintergrund der verkehrsrechtlichen Anordnung ist folgender: In der Barmstedter Straße zwischen den Einmündungen zur Wagner Straße und dem Lindrehm wurden in der Vergangenheit vermehrt Fahrzeuge auf dem Grünstreifen abgestellt. Dies führt zu einer Sichtbeeinträchtigung der aus der Wagner Straße kommenden Verkehrsteilnehmer und durch das sehr dichte Parken an dem dortigen Gehweg, der ebenso durch Radfahrer befahren werden darf, werden die Sicherheitsräume des Radverkehrs beeinträchtigt. Durch die Anordnung des absoluten Halteverbotes wird die bestehende Regelung der Fahrbahnbegrenzung verdeutlicht.


Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr S-H (LBV S-H) zeitnah erfolgen.