Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg.
Eine Vorbesichtigung des Stadtgebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes hat im Vorwege stattgefunden.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505.
Wir bitten um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen. Vielen Dank!