Hundebestandsaufnahme beginnt


Die Stadt Kaltenkirchen führt in den kommenden Wochen eine Hundebestandsaufnahme durch. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einhaltung der Hundesteuerpflicht sicherzustellen und insbesondere nicht gemeldete Hunde zu erfassen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihren gerechten Beitrag leisten.

Durchführung durch das Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten befugt, gezielt Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer anzusprechen und relevante Angaben wie Anzahl, Rasse und Alter der Hunde zu erheben. Zudem dürfen Nachweise wie Hundesteuermarken, Impfausweise oder andere Dokumente eingesehen werden. In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, Grundstücke zu betreten, sofern dies zur Erfassung notwendig ist.

Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung

„Mit der Hundebestandsaufnahme sorgen wir für Fairness: Wer seinen Hund schon angemeldet hat, soll nicht die Beiträge für andere mittragen“, betont Bürgermeister Stefan Bohlen. Die erhobenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zur Steuerfestsetzung und -überwachung genutzt.

Anmeldung und Kontakt

Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die ihre Hunde bislang noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies zeitnah nachzuholen. Eine unkomplizierte Anmeldung ist auch online möglich:

👉 Hundesteueranmeldung online

Bei Fragen rund um die Hundesteuer oder zur Anmeldung steht das Steueramt Kaltenkirchen zur Verfügung:

Telefon: 04191 939 222

E-Mail: steueramt@kaltenkirchen.de

Die Stadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und Kooperation bei dieser wichtigen Maßnahme.