Verkehrsregelungen zum Kaltenkirchener Jahrmarkt


Die Stadt Kaltenkirchen informiert über die verkehrsrechtlichen Anordnungen anlässlich des diesjährigen Jahrmarktes, der vom Freitag, 5. September, bis einschließlich Montag, 8. September 2025 stattfindet.

Die Verkehrsführung wird – wie im Vorjahr – nach den bewährten Plänen umgesetzt.

Parkplätze, Verkehr und Barrierefreiheit

· Parkplatz gegenüber der HolstenTherme 3,00 €, kostenfreie Parkmöglichkeiten bei XXXLutz & dodenhof

· Der Wohnmobilparkplatz gegenüber der HolstenTherme wird als zusätzliche Parkfläche für Besucherinnen und Besucher genutzt; die südliche Zufahrt wird während des Jahrmarktes geöffnet.

· Beide Zugänge zum Festgelände sind barrierefrei.

· Taxistand und Schwerbehindertenparkplätze sind auf dem Gelände des Parkplatzes an der Norderstraße zu finden.

Sperrung der Norderstraße

Die Norderstraße ist vom 5. September, 8.00 Uhr, bis spätestens 8. September, 23.59 Uhr, gesperrt. Eine Aufhebung erfolgt in dieser gesamten Zeit nicht.

Sicherungs- und Beschilderungsmaßnahmen

· Auf- und Abbau der Sicherungseinrichtungen erfolgt in abgestimmter Reihenfolge.

· Die Absicherung wird täglich überprüft und gereinigt.

Abstimmung und Zuständigkeiten

Die Maßnahmen wurden mit Polizei, Straßenbaulastträgern, ÖPNV-Betreiber und der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt.

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und Beachtung der ausgeschilderten Regelungen, damit der Jahrmarkt 2025 sicher und reibungslos ablaufen kann.