Bürgermeister Hanno Krause und Bürgervorsteher Hans-Jürgen Scheiwe überreichen heute dem Hausarzt Dr. Lars Arne Berger in seinen neuen Praxisräumen in der Hamburger Str. 54 einen Förderbescheid der Stadt Kaltenkirchen.
Die Stadtvertretung hat erstmals am 07.05.2019 ein Förderprogramm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossen und stellt hierfür jährlich 50.000 Euro bereit. Die Stadt Kaltenkirchen fördert hierdurch
niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte mit jeweils 10.000 Euro, wenn sie in
Kaltenkirchen eine Praxis übernehmen oder eine Neueinstellung vornehmen.
„Aufgrund der Defizite in der
medizinischen Betreuung, insbesondere im Hausarztbereich, haben wir bundesweit
viel Werbung für Kaltenkirchen gemacht, den Kontakt zu Ärzten, Maklern und
Immobilienunternehmen gepflegt, um geeignete Räume anbieten zu können. Und die
Mühe hat sich gelohnt.“, freut sich Bürgermeister Hanno Krause.
„Wir werden Dr. Berger auch beim
Zulassungsverfahren für die notwendige ärztliche Verstärkung des Praxisteams
unterstützen und begleiten.“
Der 42 jährige Dr. Lars Arne Berger
ist Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie. Er war nach seinem
Studium vier Jahre als Kardiologe im Städtischen Krankenhaus in Kiel tätig.
Daran schlossen sich neun Jahre im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
(UKE), wo er sowohl als Onkologe als auch in der Forschung und im Bereich
Innere Medizin tätig war. Die letzten 2 Jahre war Dr. Berger in Hamburg in
einer hämatologischen und onkologischen Praxis angestellt.
„Die Praxiseröffnung habe ich mir
gut überlegt, denn ich musste einen größeren sechsstelligen Euro-Betrag investieren.
In Kaltenkirchen bin ich sehr gut aufgenommen und von der Stadtverwaltung
unterstützt worden. Vielen Dank auch für die Förderung.
So ein Neubeginn ist sehr zeitintensiv, weil ich mich bei jedem Patienten zuerst in die Krankengeschichte einarbeiten, einen Status, machen muss. Daher bin ich sehr erfreut darüber, dass ich mich in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit einem Kollegen befinde, der - die Zustimmung des Zulassungsausschusses vorausgesetzt - ab dem 01.07.2021 in die Praxis eintreten würde.“, so Dr. Berger.