Kreis Segeberg. Das Land hat den Erlass über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) angepasst. Der Kreis hat die Änderungen am heutigen Mittwoch in Form einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt ab dem morgigen Donnerstag, 3. Februar. Wesentliche Änderungen sind neben einer veränderten Quarantäneregelung im Kitabereich die folgenden Punkte: