Stadtvertretung beschließt vorbereitende Untersuchungen für Sanierung der Innenstadt


Die Stadtvertretung hat am 25.02.2020 beschlossen, dass für die Innenstadt vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Notwendigkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Vergabe der vorbereitenden Untersuchung mit einem in die Untersuchung integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie – wenn nötig – einem Einzelhandels- und Verkehrskonzept durchzuführen.

Hintergrund ist, dass die Stadtvertretung am 29.01.2019 die Aufnahme in das   Städtebauförderprogramm   „Aktive   Stadt-und Ortsteilzentren“ beschlossen hat. Nach der Antragstellung am  08.02.2019   wurde   mit   Schreiben   vom   31.07.2019   die   Neuaufnahme der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ in die Städtebauförderung bestätigt. Die konkrete Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist durch den Zuwendungsbescheid  der   Investitionsbank Schleswig-Holstein vom   01.10.2019 erfolgt.


Ziel und Zweck der Sanierung durch die Städtebauförderung ist es, die Innenstadt Kaltenkirchens aufgrund der starken Flächenausdehnung der Stadt insgesamt sowie dem raschen Bevölkerungsanstieg als zentralen Nutzungs-und Einkaufsbereich zu aktivieren und attraktiver zu gestalten. Dabei ist die Funktionsvielfalt für Wirtschaft, Kultur, Wohnen und Arbeiten zu erhalten und weiter auszubauen. Hierfür ist auch die Betrachtung der Verkehre sowie der Einzelhandelsstruktur unerlässlich.


Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen werden 120.000 € benötigt. Jeweils 40.000 € wurden von Bund und Land als Städtebaufördermittel bewilligt. Die Stadt Kaltenkirchen beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 40.000 € (1/3 der Kosten).


Für die vorbereitenden Untersuchungen wird etwa ein dreiviertel Jahr benötigt. Das Ergebnis ist das städtebauliche Entwicklungskonzept und gegebenenfalls weitere ergänzende Fachgutachten (zum Beispiel ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten).


Die vorbereitende Untersuchung beinhaltet einen detaillierten Maßnahmenkatalog, aus dem sich ein Kosten-und Finanzierungskonzept ergibt. In der Städtebauförderung sind später nur die Maßnahmen förderfähig, die in diesem Maßnahmenkatalog aufgeführt sind.


„Mit den vorbereitenden Untersuchungen beginnen wir jetzt konkret den formalen Prozess für eine mögliche Sanierung unserer Innenstadt mit maßgeblicher finanzieller Beteiligung durch Bund und Land aus Mitteln der Städtebauförderung. Ziel und Zweck der Sanierung ist es, die Innenstadt als zentralen Nutzungs- und Einkaufsbereich zu aktivieren und attraktiver zu gestalten.“, so Bürgermeister Hanno Krause.

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Städtebauförderung
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