Die Stadtvertretung hat am 25.02.2020 beschlossen, dass für die Innenstadt vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Notwendigkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Vergabe der vorbereitenden Untersuchung mit einem in die Untersuchung integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie – wenn nötig – einem Einzelhandels- und Verkehrskonzept durchzuführen.
Hintergrund ist, dass die Stadtvertretung am 29.01.2019 die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive
Stadt-und Ortsteilzentren“ beschlossen hat. Nach der Antragstellung am 08.02.2019
wurde mit Schreiben
vom 31.07.2019 die
Neuaufnahme der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ in die
Städtebauförderung bestätigt. Die konkrete Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm ist durch
den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank
Schleswig-Holstein vom 01.10.2019
erfolgt.
Ziel und Zweck der Sanierung durch
die Städtebauförderung ist es, die Innenstadt Kaltenkirchens aufgrund der
starken Flächenausdehnung der Stadt insgesamt sowie dem raschen
Bevölkerungsanstieg als zentralen Nutzungs-und Einkaufsbereich zu aktivieren
und attraktiver zu gestalten. Dabei ist die Funktionsvielfalt für Wirtschaft,
Kultur, Wohnen und Arbeiten zu erhalten und weiter auszubauen. Hierfür ist auch
die Betrachtung der Verkehre sowie der Einzelhandelsstruktur unerlässlich.
Für die Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen werden 120.000 € benötigt. Jeweils 40.000 € wurden von Bund und
Land als Städtebaufördermittel
bewilligt. Die Stadt Kaltenkirchen beteiligt
sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 40.000 € (1/3 der Kosten).
Für die vorbereitenden Untersuchungen
wird etwa ein dreiviertel Jahr benötigt. Das Ergebnis ist das städtebauliche Entwicklungskonzept und gegebenenfalls weitere ergänzende Fachgutachten (zum
Beispiel ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten).
Die vorbereitende Untersuchung
beinhaltet einen detaillierten Maßnahmenkatalog, aus dem sich ein Kosten-und
Finanzierungskonzept ergibt. In der Städtebauförderung sind später nur die
Maßnahmen förderfähig, die in diesem Maßnahmenkatalog aufgeführt sind.
„Mit den vorbereitenden Untersuchungen beginnen wir jetzt konkret den formalen Prozess für eine mögliche Sanierung unserer Innenstadt mit maßgeblicher finanzieller Beteiligung durch Bund und Land aus Mitteln der Städtebauförderung. Ziel und Zweck der Sanierung ist es, die Innenstadt als zentralen Nutzungs- und Einkaufsbereich zu aktivieren und attraktiver zu gestalten.“, so Bürgermeister Hanno Krause.