In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 statt. Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie bei Strafsachen am Amts-, Land- oder Jugendgericht mit. Sie benötigen für dieses Ehrenamt keine juristische Vorbildung. Als ehrenamtliche/r Richter/in sollen Sie mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung sowie ihrem gesunden Menschenverstand die juristische Betrachtung sinnvoll ergänzen. Sie entscheiden zusammen mit den Berufsrichtern/innen über die Schuldfrage und das Strafmaß.
Zudem tragen Sie gleichermaßen die Verantwortung für die Gerichtsentscheidungen.
Für die Bewerbung als Schöffin/Schöffe müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 31.03.2023 schriftlich bei Frau Groth, Holstenstraße 14, Zimmer 107, 24568 Kaltenkirchen, ein.
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen liegen im Rathaus aus, können bei Frau Groth sgrthkltnkrchnd oder bei Frau Wolff lwlffkltnkrchnd angefordert werden und erhalten Sie über die Seite www.schoeffen.de
„Die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben ist ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Hier bietet sich die Möglichkeit, zusammen mit den Berufsrichter/-innen direkt an einem Gerichtsprozess mitzuwirken und sich an der Rechtsprechung zu beteiligen. Gesunder Menschenverstand und ein gutes Gerechtigkeitsempfinden unterstützen die hauptamtliche Seite. Ich kann diese sehr interessante Tätigkeit nur unterstützen.", wirbt Bürgermeister Hanno Krause.
Flyer "Kurzanleitung zum Schöffenamt in zehn Schritten" (PDF als Download)