In der Stadt Kaltenkirchen bieten sechs Träger in ihren ansässigen Kindertagesstätten eine Vielfalt an Betreuungsarten und pädagogischen Konzepten für die Kinder an.
Die Kindertagesstätten betreuen, erziehen und bilden Kinder vom 1. bis zum 14. Lebensjahr. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen decken einen Rahmen von Montag-Freitag von 7.00-18.30 Uhr ab und berücksichtigen flexibel den Bedarf der Eltern.
Die vorschulische Bildung und Erziehung, die die Fachkräfte in den Einrichtungen leisten, ist von großer Bedeutung für die weitere schulische Laufbahn der Kinder.
Online Anmeldungen in allen Kaltenkirchener Kindertagesstätten (außer Waldorfkindergarten) sind über das Kita Portal Schleswig-Holstein über www.kitaportal-sh.de möglich.
Darüber hinaus bieten im Einzugsbereich von Kaltenkirchen qualifizierte
und anerkannte Tagespflegepersonen überaus flexible Betreuungsangebote
für die Kinder an. Die Vermittlung der Tagespflegepersonen wird vor Ort vom Fachdienst der Tausendfüßler Stiftung durchgeführt.
Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen
Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
Alle Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf eine Halbtagsbetreuung in einer Kindertagesstätte.
Darüber hinaus haben die Eltern aller Kinder im Alter von 1. bis zum 14. Lebensjahr einen Anspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in einer Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson aufgrund ihrer Berufstätigkeit, Ausbildung oder anderer Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.
Die Anmeldung für eine Betreuung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung.
In der Stadtverwaltung ist der Fachbereich Bildung, Familie und Sport für den Kindertagesstättenbereich verantwortlich, die auch Ansprechpartner für den Fall ist, dass Eltern keinen Betreuungsplatz finden.
Ansprechperson:
Frau Dibbern
Tel.: 04191 939400
Zimmer: 215
E-Mail: jbskkltnkrchnd
Für die Elternbeiträge (auch für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson) können die Erziehungsberechtigten eine einkommensabhängige Unterstützungsleistung im Rahmen der Kreissozialstaffel beantragen. Anträge und Auskünfte hierfür erhalten die Eltern in den Kindertagesstätten bzw. beim Fachdienst „Kindertagespflege“ der Tausendfüßler Stiftung oder in der Stadtverwaltung im Fachbereich Ordnung und Soziales. Hier kann vorab auch eine Anspruchsberechtigung berechnet werden.
Ansprechperson:
Frau Siegel
Tel.: 04191/939-339
Zimmer: 9
E-Mail: sglkltnkrchnd
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Einrichtung betreut werden, erhalten die Erziehungsberechtigten grundsätzlich eine Ermäßigung für das 2. Kind (50% weniger) und ab dem 3. Kind muss kein Elternbeitrag mehr gezahlt werden.
Zusätzlich können berufstätige Eltern, aber auch Familien mit nur einem Einkommensbezieher, für die zu leistenden Kinderbetreuungskosten Steuererleichterungen beantragen. Hierzu ist den Eltern zu raten, das zuständige Finanzamt oder den Steuerberater zu befragen.
Elternbeiträge 2022 (ab 01.01.2022)
Weitere Informationen finden Sie hier: