Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Kaltenkirchen hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig - Holstein und andere Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Hierzu berät er die Verwaltungsleitung in allen Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Er ist interne Prüfungs- und Kontrollinstanz und deswegen weisungsfrei.
Durch die Dienststellen der Stadtverwaltung werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet. Aufgabe des Datenschutzes ist es, Menschen davor zu schützen, dass sie durch eine unerlaubte oder nicht ordnungsgemäße Verwendung ihrer personenbezogenen Daten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt werden.
Hierzu können sich Betroffene und Beschäftige an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Datenschutzbeauftragte unterliegt bei solchen Anfragen einer besonderen Pflicht zur Verschwiegenheit.
Der Datenschutzbeauftrage unterstützt sie bei der Aufklärung der Frage, ob ihre personenbezogenen Daten seitens der Stadt datenschutzkonform verarbeitet werden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei der Stadt Kaltenkirchen.
Servicezeiten des Amtes
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: +49 431 9881200
Telefax: +49 431 9881223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Internet: www.datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: +49 228 997799 0
Telefax: +49 228 997799 550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Internet: http://www.bfdi.bund.de/
Gebäude Rathaus, Raum 118
Holstenstr. 14
24568 Kaltenkirchen