Dieser Fachbereich umfasst folgende Teilbereiche:
Mit diesem Fachbereich kommt man in Berührung, wenn man
bauen will. Die Stadt entscheidet zwar nicht über alle Baugenehmigungsverfahren,
ist aber erster Ansprechpartner.
Eigene Tiefbauplanungen werden nur im begrenzten Maße
durchgeführt, da die Stadt seit vielen Jahren dafür Planungsbüros der
Privatwirtschaft beauftragt.
Der Fachbereich führt baurechtliche Planungsverfahren durch. Er beurteilt und prüft dabei auch Planungen und Planverfahren aus umweltrechtlicher Sicht. Darüber hinaus ist sie zuständig für die privaten grünpflegerischen Maßnahmen, sofern diese einer Erlaubnis bedürfen.
Der Bereich der Liegenschaften verwaltet die unbebauten Grundstücke, bebaute Grundstücke nur, soweit diese nicht von anderen Fachbereichen betreut werden. Weiterhin ist dieser Fachbereich für den An- und Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen zuständig. Er ist ein Ansprechpartner bei der Suche nach Wohnungsbau- oder Gewerbeflächen und führt auch die Grenzbereinigungen im Zusammenhang mit Straßenbauten durch.
Gebäude Rathaus
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
0419 939 460
04191 939 100
Tiefbau-Stadtplanung@kaltenkirchen.de