Anmeldung von Wohnsitzen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde unter Vorlage seines / ihres Ausweises sowie der Wohnungsgeberbestätigung anzumelden.
Die Geburt eines Kindes muss nicht angezeigt werden, da die Standesämter die Meldebehörden nach abschließender Beurkundung der Geburt selbständig informieren.


Zuständige Mitarbeiter

Dokumente