Anmeldung von Wohnsitzen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde unter Vorlage seines / ihres Ausweises sowie der Wohnungsgeberbestätigung anzumelden.
Die Geburt eines Kindes muss nicht angezeigt werden, da die Standesämter die Meldebehörden nach abschließender Beurkundung der Geburt selbständig informieren.

Online-Wohnsitzanmeldung

Sie können Ihre Anmeldung auch bequem und kostenlos von zu Hause aus durchführen!

Besuchen Sie hierzu einfach die Website:

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Sie benötigen hierbei Unterstützung?

Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline, Rufnummer 115.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Online-Wohnsitzanmeldung finden Sie hier:

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/haeufig-gestellte-fragen




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Dokumente