Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in der Stadt Kaltenkirchen

Viele Menschen fühlen sich von Lärm belästigt oder gestört. Lärm kann auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krankmachen. Das Europäische Parlament hat zum Schutz der Bevölkerung vor einer zunehmenden Belastung durch Lärm am 25. Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) beschlossen. In Deutschland wurde diese Richtlinie in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, § 47 a ff.) interiert. Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme zu regeln, stellen die Gemeinden Lärmaktionspläne auf, die alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen.

Erläuterung rechtliche Grundlagen

 Erläuterungen zum Verfahren

Lärmkartierungen 2017

Lärmkarten 2023

Lärmaktionsplan 2018 - Teil I

Lärmaktionsplan 2018 - Teil II