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Wenn Leitungen beschädigt sind, kann Abwasser
in den Boden und in das Grundwasser gelangen und diese verunreinigen. Umgekehrt
können auch Grundwasser und Fremdwasser in die Leitungen gelangen und damit die
abzuführende Menge des Abwassers und damit Kosten der Abwasserbeseitigung
erhöhen.
Um dies zu verhindern, haben
Grundstückseigentümer und –eigentümerinnen (m/w/d) die Pflicht, ihre
Entwässerungsanlagen instandzuhalten und in vorgegebenen Fristen zu überprüfen
bzw. eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen. Die rechtliche Grundlage ist
die Einführung der DIN 1986 Teil 30 als allgemein anerkannte Regel der Technik
durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein vom 05.10.2010. An diese Regel der Technik haben sich alle Personen,
die eine Abwasseranlage betreiben, gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu halten.
Bei Neubauten ist eine Dichtheitsprüfung
unmittelbar nach Herstellung der Anlage zwingend vorgeschrieben.
Für Anlagen im Bestand gelten für das Land
Schleswig-Holstein folgende Fristen:
Ausführliche Informationen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 können den Durchführungshinweisendes des o.g.Ministeriums entnommen werden. Sie finden diese im Internet unter
Ein unabhängiges Informationsportal zum Thema
gibt es außerdem auf www.dichtheitspruefung.sh
Zuständig für die Umsetzung der DIN 1986 Teil
30 in Kaltenkirchen ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg. Auch auf
den Internetseiten des Kreises Segeberg erhalten Sie daher weitere
Informationen zum Thema unter www.segeberg.de
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen sind für Besuche des Rathauses im Vorwege Termine zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies über die Online-Terminvergabe unter www.kaltenkirchen.de, offiziellen Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Mit der Schaltfläche "Termin buchen" kann einfach und unkompliziert der Termin gebucht werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage durften bereits im letzten Jahr und dürfen auch weiterhin keine Ausbildungsmessen im Kreis Segeberg stattfinden. Die Veranstalter von Ausbildungsmessen im Kreis Segeberg haben sich daher unter Federführung der WKS (Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH) zusammengeschlossen, um für die Unternehmen und insbesondere für die Schülerinnen und Schüler trotzdem eine Möglichkeit zu bieten, miteinander über konkrete Möglichkeiten der Ausbildung ins Gespräch zu kommen.
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