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Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über Presseveröffentlichungen und Bekanntmachungen der Stadt Kaltenkirchen.
Aktuelle Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kaltenkirchen
Seit dem 01.01.2012 ist Herr Hanno Krause Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anliegen persönlich in der Bürgermeister-Sprechstunde vorzutragen. Die Sprechstunde findet jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Seit dem 12. Juni 2018 ist Herr Hans-Jürgen Scheiwe Bürgervorsteher der Stadt Kaltenkirchen. Der Bürgervorsteher führt jeden 3. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr, eine Bürgersprechstunde durch. Die Sprechstunde findet im Rathaus, Holstenstr. 14, im Büro des Bürgervorstehers, Zi. 219, 2.OG, statt.
Die wichtigsten verfügbaren Formulare der Stadtverwaltung Kaltenkirchen im Überblick.
Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Kaltenkirchen
Hier stehen Ihnen alle Dokumente zum Ortsrecht in verschiedenen Kategorien zum Anzeigen bereit.
Urkunden können persönlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich beim Standesamt bestellt werden.
Der Austritt aus der Kirche ist gegenüber dem Standesamt des Hauptwohnsitzes zu erklären. Das Standesamt Kaltenkirchen kann Ihre Kirchenaustrittserklärung deshalb nur entgegennehmen, wenn Sie den Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen haben.
Welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung einer Eheschließung oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig.
Bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt sollen Sie bereits angeben, wie Sie Ihre Namensführung gestalten möchten. Mit dieser Information möchten wir Ihnen eine kleine Entscheidungshilfe geben.
Das Standesamt ist eine Abteilung innerhalb der Stadtverwaltung Kaltenkirchen. Der Standesamtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Kaltenkirchen.
Aktuelle Stellenausschreibungen der Stadt Kaltenkirchen.
Die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH versorgen Sie mit Gas und Strom, und in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg, mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt hier die Abwicklung der Abwassergebühren im Auftrag der Stadt Kaltenkirchen und es werden die "kleinen" Energiepässe ausgegeben.
Nach § 9 Absatz 2 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung in der zur Zeit geltenden Fassungen gelten für Vergabe nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geänderte Wertgrenzen.
Der demografische Wandel in Deutschland wird in den nächsten Jahren in vielen Branchen einen Fachkräftemangel auslösen. Auch die Kommunalverwaltungen sind von dieser Entwicklung betroffen
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen sind für Besuche des Rathauses im Vorwege Termine zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies über die Online-Terminvergabe unter www.kaltenkirchen.de, offiziellen Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Mit der Schaltfläche "Termin buchen" kann einfach und unkompliziert der Termin gebucht werden.
Bürgervorsteher Hans-Jürgen Scheiwe führt am Donnerstag, den 15.04.2021, in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr, seine nächste Bürgersprechstunde durch. Coronabedingt findet die Sprechstunde telefonisch statt. Der Bürgervorsteher ist erreichbar unter 04191/939 119.
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr