Aus aktuellem Anlass wird noch einmal auf die Amtliche Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Kaltenkirchen“ hingewiesen.
Der Stelleninhaber tritt, entgegen der Bekanntmachung vom 12.12.2022, nicht zur Wiederwahl an.
Wahlvorschläge sind bis zum 31. Juli 2023, 18:00 Uhr, (Ausschlussfrist) schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kaltenkirchen, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, einzureichen.