Die Stadt Kaltenkirchen hat nach wie vor Bedarf an Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten, wie Syrien und Afghanistan. Der Bedarf besteht bei 1 – 2 Zimmer-Wohnungen, aber aufgrund von Familiennachzügen auch für Wohnraum bis zu 10 Personen. Je nach Anzahl der Personen, die in eine Wohnung ziehen, werden sogenannte Kosten der Unterkunft anerkannt. So hat eine Person Anspruch auf eine max. Wohnungsgröße von 50 qm zu einer Kaltmiete einschließlich Betriebskosten von bis zu 561,22 €, Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.