Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in der Stadt Kaltenkirchen



Viele Menschen fühlen sich von Lärm belästigt oder gestört. Lärm kann auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krankmachen. Das Europäische Parlament hat zum Schutz der Bevölkerung vor einer zunehmenden Belastung durch Lärm am 25. Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) beschlossen. In Deutschland wurde diese Richtlinie in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, § 47 a ff.) interiert. Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme zu regeln, stellen die Gemeinden Lärmaktionspläne auf, die alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen.

Erläuterung rechtliche Grundlagen

 Erläuterungen zum Verfahren

2022 wurde das Verfahren zur Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Kaltenkirchen aus 2018 eingeleitet. Hierzu wurden neue Lärmkarten erstellt, die unter folgendem Link aufgerufen werden können:

Lärmkarten 2022

Pressemitteilung zu den Lärmkarten (Hinweis: Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben. Aus diesem Grund weichen die neuen Lärmkarten von den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 deutlich ab.)

Auf Grundlage der neuen Lärmkarten wird die Lärmsituation in der Stadt Kaltenkirchen neu bewertet. Hierbei werden die Auswirkungen der Lärmsituation beurteilt und Maßnahmen entwickelt, um der Entstehung von Lärm vorzubeugen, zu mindern oder zu verhindern. Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans hat die Öffentlichkeit Gelegenheit erhalten, mitzuwirken, um z.B. Lärmprobleme darzulegen oder Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen vorzubringen.  Hierzu fand am 06.09.2024 von 18:00 bis 21:00 Uhr eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, in der der Entwurf der Lärmaktionsplanung vorgestellt wurde. Daran anschließend konnte die Öffentlichkeit bis zum 14.10.2024 Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Lärmaktionsplanung in Form einer Stellungnahme abgeben.

Das Verfahren zur Aktualisierung des Lärmaktionsplans (4. Stufe) konnte mit dem abschließenden Beschluss in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.02.2025 abgeschlossen werden. 

Folgende Unterlagen zum aktuellen Lärmaktionsplan 2024 (4. Stufe) können Sie aufrufen:

Lärmaktionsplan - Bericht

Lärmaktionsplan - Anlage 1

Lärmaktionsplan - Anage 2

Lärmaktionsplan - Anlage 3

Lärmaktionsplan - Anlage 4

Lärmaktionsplan - Anlage 5

Lärmaktionsplan - Anlage 6


Ansprechpartner:

Sabina Effenberger
Stadt Kaltenkirchen -Der Bürgermeister-
FB 6 - Tiefbau und Stadtplanung
Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen

Tel.: 04191-939465

E-Mail: s.effenberger@kaltenkirchen.de