Amtliche Bekanntmachung der Stadt Kaltenkirchen
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Kaltenkirchen hat den Gesamtjahresabschluss und den Gesamtlagebericht 2023 der Stadt Kaltenkirchen geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst.
In ihrer Sitzung am 26. Januar 2026 wurde der Stadtvertretung der Stadt Kaltenkirchen der Gesamtjahresabschluss und der Gesamtlagebericht 2023 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Stadtvertretung der Stadt Kaltenkirchen hat über den Gesamtjahresabschluss beschlossen.
Gemäß § 93 Abs. 7 in Verbindung mit § 92 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein liegen der Gesamtjahresabschluss und der Gesamtlagebericht 2023 sowie der Schlussbericht über die Prüfung der Gesamtjahresabschluss 2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Kaltenkirchen, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, Zimmer 205, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Kaltenkirchen, den 29. Januar 2026
gez.
Stefan Bohlen
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Kaltenkirchen
Suche nach einer stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk Kaltenkirchen PDF als Download
Verordnung
Zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Zuständigkeitsbereich der Stadt Kaltenkirchen
vom 07.01.2026
Der Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen ordnet aufgrund der Landesverordnung zur vorübergehenden Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Führung von Bußgeldakten der Bußgeldbehörden und Strafakten der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste (Gesetz- und Verordnungsblatt S-H 2025/179 vom 22.12.2025) an: PDF als Download
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Kaltenkirchen
Nachrücken eines Stadtvertreters
Gemeindewahl vom 14.05.2023
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Hans-Werner Peters als nächster Listenbewerber der Partei „AfD“ den durch den Verzicht der Stadtvertreterin Frau Brigitta Schiffers freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen meine Feststellungen zum Nachrücken des o.a. Stadtvertreters kann jede und jeder Wahlberechtigte (m/w/d) der Stadt Kaltenkirchen binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Die Frist beginnt am 22.01.2026 und endet am 21.02.2026.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kaltenkirchen, der Gemeindewahlleiter, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, einzulegen.
Kaltenkirchen, den 12.01.2026
Stadt Kaltenkirchen
Der Gemeindewahlleiter
Gez. Stefan Bohlen
Satzung zur
3. Änderung der Satzung
über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
(3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und
§ 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 45 Abs. 3 Satz 2
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG), des § 1
Abs. 1, § 2, § 4 und § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes
des Landes Schleswig-Holstein (KAG), sämtlich in der jeweils geltenden Fassung,
wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende
Änderungssatzung erlassen: PDF als Download