Die Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg hat im November 2011 unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und aufgrund eines darauf stützenden Widerspruches des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in den Straßen Holstenstraße, Schmalfelder Straße, Königstraße, Am Markt und Schützenstraße angeordnet. Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Holstenstraße auch für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße freigegeben.