Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) legt für ein Jahr fest, welche Aufwendungen und Auszahlungen die Verwaltung leisten darf und durch welche Erträge bzw. Einzahlungen sie gedeckt werden sollen. Die Stadtvertretung beschließt über den Haushalt.

Der Haushalt ist nach kommunalen Produkten strukturiert, die zu Teilplänen zusammengefasst werden. Er besteht aus dem Ergebnis- und dem Finanzplan, die für jeden Teilplan separat und im Gesamtplan zusammengefasst geplant werden.

In den Ergebnisplänen sind, ähnlich einer Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge geplant. In den Finanzplänen werden alle Finanzströme gegliedert nach Zahlungen aus Verwaltungstätigkeit und investiven Zahlungen aufgeführt.

Ab dem Haushaltsjahr 2022 bieten wir Ihnen eine anschauliche und interaktive Darstellung des Haushaltsplanes der Stadt Kaltenkirchen unter folgendem externen Link:

Haushaltsplan der Stadt Kaltenkirchen


Die Haushalte der Vorjahre können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion oder über das Menü unter der Rubrik "Rathaus & Politik" - "Bürgerservice" - "Haushalt" anzeigen lassen.