Das Wappen der Stadt Kaltenkirchen ist ein Hoheits- und Wahrzeichen, das urheberrechtlich geschützt ist. Eine Verwendung darf nur durch die Stadt oder für besonders genehmigte Anlässe erfolgen.
Am 18. Juli 1974 wurde durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Annahme des Wappens genehmigt. Für die Wappenbeschreibung gilt folgender Wortlaut:
"In Rot das silberne, holsteinische Nesselblatt, darauf ein roter, von zwei blauen Eichenblättern begleiteter Kirchturm mit blauer Haube nebst Spitzturm."
In der Begründung zum Annahmeantrag heißt es:
Der
Turm deutet auf den Ursprung Kaltenkirchens als Sitz eines seit dem 12.
Jahrhunderts nachgewiesenen Kirchspiels hin. Die Kirche selber wird
1301 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die Eichenblätter erinnern
daran, dass Kaltenkirchen in einem ausgedehnten Waldgebiet entstanden
ist. Zugleich symbolisieren Turm und Blätter den Ortsnamen Kaltenkirchen
als "abgelegene Kirche" oder "Kirche am Abhang" (zwei der versuchten
möglichen Erklärungen). Das Nesselblatt zeigt die Verbundenheit zum
alten Herzogtum Holstein.