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Die Seitenstruktur, das Layout und die von den Redakteuren nutzbaren Seitenelemente können Sie frei definieren.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Austritt aus der Kirche erklären. Kinder ab 14 Jahren brauchen nicht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Soll der Kirchenaustritt für Kinder unter 14 Jahren erklärt werden, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung, damit der spezielle Einzelfall abgesprochen werden kann.
Der Austritt aus der Kirche ist gegenüber dem Standesamt des Hauptwohnsitzes zu erklären. Das Standesamt Kaltenkirchen kann Ihre Kirchenaustrittserklärung deshalb nur entgegennehmen, wenn Sie den Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen haben. Sie können Ihren Kirchenaustritt nur persönlich erklären. Die Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Den Austritt aus der Kirche kann mündlich erklärt werden. Dazu müssen Sie persönlich im Standesamt vorsprechen. Ihr Kirchenaustritt wird in einer Niederschrift aufgenommen und von Ihnen unterschrieben. Mitzubringen ist der Personalausweis oder der Reisepass sowie die Eheurkunde (sofern Sie verheiratet sind oder waren). Außerdem werden der Tag und der Ort Ihrer Taufe benötigt. Der Kirchenaustritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Erklärung abgegeben wurde.
Eine schriftliche Austrittserklärung ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigt wird. Die schriftliche Austrittserklärung wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem sie bei dem Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes eingegangen ist.
Für die Entgegennahme einer Erklärung über den Kirchenaustritt ist beim Standesamt in Schleswig-Holstein eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu bezahlen.
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Ihr Arbeitgeber kann dann die benötigten Steuerdaten (ELStAM) für Ihren Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen sind für Besuche des Rathauses im Vorwege Termine zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies über die Online-Terminvergabe unter www.kaltenkirchen.de, offiziellen Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Mit der Schaltfläche "Termin buchen" kann einfach und unkompliziert der Termin gebucht werden.
Die Sitzung der Stadtvertretung als Videokonferenz musste am 23.02.2021 nach ca. 1 Stunde aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden. Hierzu liegt der Verwaltung inzwischen eine Erklärung des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur SH vor, wonach es „im von Ihnen beschriebenen Zeitraum tatsächlich eine gut zweistündige Störung der gesamten Landesnetz-Struktur gab. Diese ist mittlerweile behoben. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.“
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr