Allerdings werden die Personenstandsregister beim Standesamt nicht dauerhaft fortgeführt. Beim Standesamt Kaltenkirchen sind vorhanden:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die einem besonderen Datenschutz unterliegen. Deshalb darf nur einem bestimmten Personenkreis eine Urkunde ausgestellt werden. Eine Personenstandsurkunde darf nur erhalten:
Der Gebührenbetrag kann der Urkundenanforderung beigelegt werden.
Sie können Urkunden persönlich oder schriftlich bestellen. Während der Öffnungszeiten können sie Urkunden persönlich im Standesamt abholen. Die Urkunde wird Ihnen dann in der Regel sofort ausgehändigt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Für
eine schriftliche Urkundenanforderung können Sie das Formular verwenden:
Eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist dem Brief beizulegen.
Urkundenbestellung (PDF als Download)
Telefonische Bestellungen bzw. Bestellungen per E-Mail können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Eine Urkundenanforderung ist Online über das Serviceportal Schleswig-Holstein
(Link: https://serviceportal.schleswig-holstein.de)
möglich.
Mit Hilfe dieses Dienstes können Sie Geburts-, Sterbe-, Ehe-
und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie beglaubigte Registerausdrucke online bei
den Standesämtern in Schleswig-Holstein bestellen.
Nach dem Start des Dienstes werden Sie aufgefordert, einige
Datenfelder zu Ihrer Person und zur beurkundeten Person auszufüllen. Um eine
schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, werden die notwendigen Daten in Pflichtfeldern
abgefragt.
Nach der Dateneingabe werden Sie direkt an den Payment
Provider weitergeleitet, bei dem die Zahlung getätigt wird. Nach der Zahlung
wird die Beantragung automatisiert an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Der dort zuständige Mitarbeiter erhält den Antrag im Posteingang und kann so
den Vorgang bearbeiten. Anschließend werden Ihnen die Dokumente per Post zugeschickt.
Wichtig: Die personenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Damit wird ausgeschlossen, dass die Daten bei der Übertragung gelesen oder geändert werden können. Daher ist die Anmeldung beim Serviceportal zwingend notwendig. Dazu müssen Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion besitzen. Beachten Sie die Hinweise im Serviceportal.