Sie erhalten

  • Geburtsurkunden bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt
  • Eheurkunden bei dem Standesamt des Heiratsortes
  • Sterbeurkunden bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt



Allerdings werden die Personenstandsregister beim Standesamt nicht dauerhaft fortgeführt. Beim Standesamt Kaltenkirchen sind vorhanden:

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre


Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die einem besonderen Datenschutz unterliegen. Deshalb darf nur einem bestimmten Personenkreis eine Urkunde ausgestellt werden. Eine Personenstandsurkunde darf nur erhalten:

  • die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, deren Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Großeltern usw., deren Kinder, Enkel usw.
  • jede andere Person, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde hat und das glaubhaft macht. Andere Personen, also auch sonstige Verwandte haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sollten Sie nicht zu dem o. g. Personenkreis der Berechtigten gehören, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen oder anders ein rechtliches Interesse nachweisen Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen.


Gebühren:

  • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden und internationale Urkunden 15,00 €
  • Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsbuch 15,00 €
  • für die zweite und jede weitere Ausfertigung 7,50 € je Urkunde
  • Urkunden für Kindergeld, die Renten- bzw. Pflegeversicherung werden gebührenfrei ausgestellt.

Der Gebührenbetrag kann der Urkundenanforderung beigelegt werden.


Sie können Urkunden persönlich oder schriftlich bestellen. Während der Öffnungszeiten können sie Urkunden persönlich im Standesamt abholen. Die Urkunde wird Ihnen dann in der Regel sofort ausgehändigt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.


Für eine schriftliche Urkundenanforderung können Sie das Formular verwenden:

Eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist dem Brief beizulegen.


 Urkundenbestellung (PDF als Download)

 

Telefonische Bestellungen bzw. Bestellungen per E-Mail können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.


Eine Urkundenanforderung ist Online über das Serviceportal Schleswig-Holstein  

(Link: https://serviceportal.schleswig-holstein.de)    möglich.  

Mit Hilfe dieses Dienstes können Sie Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie beglaubigte Registerausdrucke online bei den Standesämtern in Schleswig-Holstein bestellen.

Nach dem Start des Dienstes werden Sie aufgefordert, einige Datenfelder zu Ihrer Person und zur beurkundeten Person auszufüllen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, werden die notwendigen Daten in Pflichtfeldern abgefragt.

Nach der Dateneingabe werden Sie direkt an den Payment Provider weitergeleitet, bei dem die Zahlung getätigt wird. Nach der Zahlung wird die Beantragung automatisiert an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Der dort zuständige Mitarbeiter erhält den Antrag im Posteingang und kann so den Vorgang bearbeiten. Anschließend werden Ihnen   die Dokumente per Post zugeschickt.

Wichtig: Die personenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Damit wird ausgeschlossen, dass die Daten bei der Übertragung gelesen oder geändert werden können. Daher ist die Anmeldung beim Serviceportal zwingend notwendig. Dazu müssen Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion besitzen. Beachten Sie die Hinweise im Serviceportal.